Die Übernahme eines Unternehmens sollte professionell vorbereitet und zusammen mit einem erfahrenen M&A-Berater umgesetzt werden. Der M&A-Prozess bei einem Unternehmenskauf kann in verschiedene Phasen unterteilt werden.
Unternehmenskauf: Das Target
Im ersten Schritt werden die Kriterien definiert, die das zu übernehmende Unternehmen („Target“) erfüllen sollte. Je detaillierter und umfangreicher die Kriterien definiert werden, desto kleiner ist die Anzahl der möglichen Targets. Es gibt zwei Varianten, um mit Akquisitionen zu wachsen. Die erste Variante basiert auf dem Kauf eines großen Unternehmens, welches die entscheidenden Kriterien erfüllt. Die zweite Variante des Unternehmenskauf ist der Kauf von mehreren kleinen und auf ein Spezialgebiet fokussierte Unternehmen („String of Pearls“).
Unternehmenskauf: Die Kontaktaufnahme zum Target
Nachdem die interessantesten Targets ausgewählt wurden („Short List“) spricht der M&A-Berater diese Unternehmen an. Die Ansprache kann entweder unter Nennung des Auftraggebers oder anonym erfolgen. Bei der anonymen Ansprache legt der M&A-Berater seinen Auftraggeber erst nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung offen.
Der M&A-Berater spricht den bzw. die Anteilseigner direkt an und klärt im Vorfeld wichtige Kennzahlen der Targets, um diese an seinen Auftraggeber weiter zu leiten. Der Auftraggeber entscheidet auf Grundlage der öffentlich verfügbaren Informationen und den zusätzlichen Informationen, ob und mit welchen Targets er ein erstes Gespräch führen möchte.
Meetings und Letter of Intent
Besteht von Seiten des Käufers und des Verkäufers das Interesse an einer Beteiligung oder Übernahme, so findet im ersten Schritt ein gegenseitiges Kennenlernen des Managements statt. Der Käufer wird im Anschluss alle relevanten Informationen vom Verkäufer abfragen, die für seine Entscheidungsfindung und die Erstellung einer Unternehmensbewertung wichtig sind.
Auf Basis dieser Informationen wird der Käufer einen Letter of Intent (LoI) erstellen und diesen mit dem Verkäufer verhandeln. Der LoI beinhaltet alle wesentlichen Aspekte des späteren Kauf-/Verkaufsvertrages. Durch den LoI sollte es bei den späteren Vertragsverhandlungen nicht mehr zu Deal-Breakern kommen.
Unternehmenskauf: Prüfung des Targets
Die Prüfung des Targets findet im Rahmen einer Due Diligence statt. Mit der Due Diligence stellt der Käufer bei einem Unternehmenskauf sicher, dass es keinerlei Aspekte gibt, die ihn davon abbringen, das Target zu akquirieren oder die einen wesentlichen Einfluss auf die Unternehmensbewertung und den Kaufpreis haben. Die Due Diligence wird von einem Team an internen Mitarbeitern und externen Beratern durchgeführt.
Am Ende der Due Diligence erhält der Auftraggeber von seinen Beratern (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, etc.) einen umfangreichen Due Diligence Bericht. Der Due Diligence Bericht geht auf alle Aspekte des Unternehmens ein und stellt die Chancen und Risiken dar. Auf dieser Grundlage wird der Käufer versuchen den im LoI vereinbarten Kaufpreis zu reduzieren und die wesentlichen Garantien und Gewährleistungen des Kauf-/Verkaufsvertrages zu definieren.
Vertragsverhandlungen
Nach Abschluss der Due Diligence übermittelt der Käufer dem Verkäufer einen ersten Entwurf des Kauf-/Verkaufsvertrages. Der Kaufvertrag bildet alle wesentlichen Punkte ab, um ein hohes Maß an Rechtssicherheit zu schaffen – sowohl für den Käufer wie auch den Verkäufer im Rahmen des Unternehmenskauf.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Vertragsverhandlungen wird ein Notartermin vereinbart und der Kauf-/Verkaufvertrag notariell beurkundet („Signing“). Sobald alle aufschiebenden Bedingungen erfüllt sind (z.B. Zustimmung der Gremien des Käufers, Zustimmung durch das Kartellamt, Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer), ist der Vertrag abgeschlossen und die Anteile gehen vom Verkäufer auf den Käufer über („Closing“).
Mit dem erfolgreichen Closing ist der Unternehmenskauf abgeschlossen und die – für den Erfolg des Unternehmenskauf – wichtigste Phase der Integration („Post-Merger Integration“) beginnt.