Der wesentliche Streitpunkt in Vertragsverhandlungen zur Übernahme eines Unternehmens sind in der Praxis die Klauseln für die Haftung und die Garantien, die ein Verkäufer gegenüber dem Käufer abzugeben hat. Sowohl die Haftungsregelungen wie auch die Garantieregelungen stellen klar, welche Folgen sich für den Verkäufer ergeben, sollten einzelne Zusicherungen etc. sich als nicht oder nur teileweise zutreffend zeigen. Der Käufer hat mit seinen Beratern im Rahmen der Due Diligence einen detaillierten Einblick in das Unternehmen des Verkäufers bekommen und legt auf dieser Grundlage seinen Katalog an Regelungen für die Haftung und für die Garantien fest. Ein Kauf-/Verkaufsvertrag der „Käufer freundlich“ ist, umfasst in der Regel einen sehr umfangreichen und detailliert beschriebenen Katalog für alle möglichen Fragen der Haftung und der Garantie. Passt der Verkäufer in den Vertragsverhandlungen nicht auf, dann haftet er im schlimmsten Fall für den kompletten Kaufpreis – von dem er aber noch die Steuern an das Finanzamt zu zahlen hat.

 

Die Garantien im Unternehmenskaufvertrag

Jeder Käufer beabsichtigt die Übernahme eines Unternehmens, welches keine Mängel aufweist. Alle in der Due Diligence identifizierten Problemfelder und erkannten Risiken werden deshalb über Garantieregelungen abgesichert. Garantien gelten auch, wenn unklar ist, ob diese eintreten werden (z.B. Forderungsausfälle). Der Käufer verlangt in der Regel vom Verkäufer eine Freistellung, denn er übernimmt ein Unternehmen ohne Mängel bzw. nur mit den bekannten Mängeln. Neben Garantien für konkret zu bezeichnende mögliche Mängel wird es auch Garantien zur Abdeckung unbekannter Risikien geben. Die Annahme dahinter ist, dass eine Due Diligence nicht alles umfassen kann. Der Verkäufer garantiert deshalb auch, dass das Unternehmen die in solchen Garantien definierten Eigenschaften hat.

 

Mögliche Inhalte der Garantien

Internationale Käufer fordern in der Regel viel umfassendere Garantien im Vergleich zu einem Käufer aus Deutschland; dies gilt auch für Beteiligungsgesellschaften. Allgemein kann man sagen: je detaillierter und umfangreicher die in der Due Diligence zur Verfügung gestellten Unterlagen sind, desto geringer ist der Garantiekatalog. Unabhängig von der Due Diligence gibt es eine Reihe von Garantien, die der Käufer immer in den Unternehmenskaufvertrag aufnimmt. Dazu gehören zum Beispiel

  • Existenz und Lastenfreiheit der verkauften Gesellschaftsanteile
  • Richtigkeit der Jahresabschlüsse
  • Inhaberschaft und Lastenfreiheit von gewerblichen Schutzrechten,
  • ……

In der M&A-Praxis gibt es keinen Garantiekatalog der für jede Transaktion passend ist. Aus den Ergebnissen der Due Diligence werden die Rechtsanwälte des Käufers den Garantiekatalog ableiten.

 

Rechtsfolgen der Garantieverletzungen

  • Naturalrestitution: Herstellung des geschuldeten Zustands. In der Praxis ist diese Möglichkeit für den Verkäufer nur im Zeitraum von wenigen Wochen nach dem Verkauf möglich. Ist die Wiederherstellung nicht möglich, dann muss der Verkäufer dem Käufer den Schaden ersetzen – hierfür wird in der Regel ein Rückbehalt des Kaufpreises auf einem Treuhandkonto vereinbart.
  • Schadensersatz in Geld: Das Spannungsfeld liegt in der Regel in dem vom Käufer geforderten vollständigen Schadenersatz, während der Verkäufer in der Regel nur eingeschränkt haften möchte. In der Regel werden hierfür Beträge definiert unterhalb derer kein Schadenersatz zu zahlen ist (keine Kleinstbeträge, z.B. alle Schäden bis zu einer Gesamtsumme von 100.000 EUR sind nicht zu ersetzen).

 

Mögliche Freistellungen

Eindeutige Risiken werden im Unternehmenskaufvertrag über Freistellungen abgedeckt. Dazu gehören zum Beispiel Risiken aus Steuernachzahlungen aufgrund von Betriebsprüfungen. Im Vergleich zu den vereinbarten Garantien haben Freistellungen grundsätzlich keinerlei Beschränkungen. Der Verkäufer übernimmt bei Freistellungen im Schadensfall immer das komplette Risiko aus dem Schaden.

 

Handhabung in der M&A-Praxis

Jeder Verkäufer sollte einen erfahrenen M&A-Berater und einen im M&A-Recht erfahrenen Rechtsanwalt hinzuziehen, damit er seine Risiken minimiert. Käufer hingegen sollten im ersten Schritt einen möglichst umfassenden Garantiekatalog fordern, um in den Verhandlungen den Kaufpreis zu reduzieren, indem man auf einzelne Garantien in Teilen oder vollständig verzichtet.